Batteriegesetzhinweise
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterie-Gesetz ausdrücklich verboten –, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab, damit Rohstoffe und mögliche Schadstoffe gezielt verwertet werden können.
Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe gesetzlich verpflichtet.
Auf diese Pflicht weist die durchgestrichene Mülltonne hin, die auf alle Verpackungen von Batterien aufgedruckt ist. Außerdem finden Sie dort auch die chemischen Symbole der Stoffe Cadmium (Cd), Blei (Pb) oder Quecksilber (Hg), sofern diese in Konzentrationen oberhalb der Grenzwerte enthalten sind.
Weitere Informationen zum Batterie-Gesetz finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter www.bmu.de/abfallwirtschaft